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Kinderzulagen - Informationen - Links

Wer hat Anspruche auf Kinderzulagen?

Seit dem 1. Januar 2009 sind die Familienzulagen im Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) gesamtschweizerisch geregelt. Danach haben Anspruch alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
die Nichterwerbstätigen mit bescheidenem Einkommen, alle in der Landwirtschaft Beschäftigte (Arbeitnehmende und selbstständige Landwirte) - Selbstständigerwerbende ausserhalb der Landwirtschaft sind vom FamZG nicht erfasst. Es gibt aber Kantone, welche ihnen einen Anspruch einräumt.

Wie hoch sind die Familienzulagen?

Bis zum vollendeten 16. Alterjahr mindestens 200 Franken pro Kind und Monat
Ausbildungszulagen ab vollendeten 16. Alterjahr bis zum vollendeten 25. Alterjahr mindestens 250 Franken pro Kind und Monat

Es gibt Kantone, die zahlen auch Geburts- und Adoptionszulagen

Haushaltungszulagen für Arbeitnehmende in der Landwirtschaft von 100 Franken im Monat.

Kinderzulagen-Rechner (für alle Kantone)

Häufig gestellte Fragen, siehe Bundesamt für Sozialversicherung.

 

 

 

 
   
©B. Vogel, Churerstrasse55, CH-9470 Buchs SG