BuchhaltungLöhneSteuernBüroarbeitenBeratungComputer - EDVKontakt - Ueber uns
Beschreibung LöhnePreise LohnbuchhaltungAHV VersicherungALV VersicherungEOIV VersicherungBVG VersicherungUVG VersicherungKTG VersicherungArbeitsvertrag  

EO - Informationen - Links

Kennzahlen für das Jahr 2019
(Aenderungen und Irrtum vorbehalten)

Die Erwerbsersatzordnung (EO) ersetzt Personen, die Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leisten, einen Teil des Verdienstausfalls. Seit 2005 gilt dies auch für die Mutterschaft.

EO-Grundentschädigung mindestens Fr. 62 / maximal Fr. 196 pro Tag (ohne Kinderzulagen)
Kinderzulage maximal Fr. 20 pro Tag
(mehr Informationen beim Bundesamt für Sozialversicherung)

Mutterschaftsentschädigung

80% des versicherten Lohnes vor der Niederkunft
Maximal Fr. 196 pro Tag.
Maximal 14 Wochen (längstens jedoch bis zur Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit (egal ob Teilzeit oder Vollzeit)
Der Taggeldanspruch beginnt mit der Geburt und endet 98 Tage danach. Unterbrechungen sind normalerweise nicht möglich.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
Die Mutter muss in den 9 Monaten vor der Geburt mindestens 5 Monate erwerbstätig gewesen sein
Die Mutter muss während den 9 Monaten vor der Geburt AHV versichert gewesen sein
Zum Zeitpunkt des Geburtes muss die Mutter ein gültiges Arbeitsverhältnis haben oder als selbständig erwerbend gelten.

(nähere Informationen beim Bundesamt für Sozialversicherung)

 

 
   
©B. Vogel, Churerstrasse55, CH-9470 Buchs SG