In der Schweiz besteht keine gesetzliche Pflicht für eine Krankentaggeldversicherung. Wenn eine Firma einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt ist, kann sie obligatorisch sein.
Wenn eine Firma keine Krankentaggeldversicherung hat, so wird aus der Gerichtspraxis normalerweise eine der folgenden Skalen angewendet:
Berner Skala
Basler Skala
Zürcher Skala
Bei der Basler Skala gilt folgende Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit
1. Dienstjahr (über 3 Monate) |
3 Wochen |
2. + 3. Dienstjahr |
2 Monate |
4.-10. Dienstjahr |
3 Monate |
11.-15. Dienstjahr |
4 Monate |
16.-20. Dienstjahr |
6 Monate |
Uebersicht der Skalen bei KMU-Portal Bund
Viele schweizerische Firmen haben sich freiwillig einer Krankentaggeldversicherung angeschlossen. Normalerweise ist die Lohnfortzahlung 80% des Lohnes während 720 Tagen.
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