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AHV - Informationen - Links

Kennzahlen für das Jahr 2019
(Aenderungen und Irrtum vorbehalten)

Beitragspflicht ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres und zwar solange man erwerbstätig ist, mit einem jährlichen Freibetrag (siehe unten) ab Eintritt ins Rentenalter.

Beitragsfreies Einkommen aus kleinem Nebenerwerb, maximal Fr. 2'300 pro Jahr (keine schriftliche Vereinbarung notwendig) - jedoch WICHTIG: dies gilt nicht für Hausdienste wie Putzfrauen. Hier muss auch bei geringfügigen Löhnen abgerechnet werden - zudem muss eine Quellensteuer von 5% abgezogen werden ob Ausländer oder Schweizer (so ist z.B. die Putzfrau nicht mehr verpflichtet dieses Einkommen in der Steuererklärung anzugeben).

AHV - Hausdienstarbeit

Freibetrag für Rentner/innen Fr. 16'800 pro Jahr

Mindesbeitrag für Nichterwerbstätige Fr. 482 pro Jahr

Minimale einfache AHV/IV Rente pro Monat Fr. 1'185 (Fr. 14'220 pro Jahr)
Maximale einfache AHV/IV Rente pro Monat Fr. 2'370 (Fr. 28'440 pro Jahr)
Maximale Ehepaarrente pro Monat Fr. 3'555 (Fr. 42'660 pro Jahr)
Maximale Rente für überlebenden Ehepartner - eingetr. Partner pro Monat 1'960 (Fr. 22'752 pro Jahr)
Minimale Rente pro Kind pro Monat Fr. 474 (Fr. 5'688 pro Jahr)
Maximale Rente pro Kind pro Monat Fr. 948 (Fr. 11'376 pro Jahr)

AHV/IV/EO
(8.4% + 1.4% +0.45% = 10.25% - davon 50% Arbeitnehmerabzug)

 

 

 

 

 
   
©B. Vogel, Churerstrasse55, CH-9470 Buchs SG