Kennzahlen für das Jahr 2019
Beitragspflicht ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres bis zur Erreichung des Rentenalters (Frauen 64 / Männer 65).
Maximal versicherter Lohn Fr. 148'200 pro Jahr
Arbeitnehmerabzug ist 1.1 % bis Fr. 148'200 pro Jahr (Arbeitgeberabzug ebenfalls 1.1%)
Arbeitnehmerabzug ab Fr. 148 - unbeschränkt - beträgt 0.5% (Arbeitgeberabzug ebenfalls 0.5%)
Leistungen der Arbeitslosenkasse
70% wer keine Kinder hat
80% alle übrigen
Anspruch zwischen 90 und 520 Tagen (siehe Detail bei Bundesamt für Sozialversicherung)
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