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Säule 3a

Säule 3a Stand 2018 - welche Beträge können pro Jahr steuerfrei abgezogen werden?

Personen, die einer Pensionskasse angehören Fr. 6'768 pro Jahr (Arbeitnehmer)

Personen, die keiner Pensionskasse angehören 20% des jährlichen Erwerbseinkommens, maximal 33'840 pro Jahr (Selbständigerwerbende)

Bezug von Säule 3a Geldern

  • Bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit (innert 1 Jahr nach Aufnahme der Tätigkeit)
  • Zum Erwerb von Wohneigentum
  • Beim definitiven Wegzug aus der Schweiz
  • Bei Aufgabe einer bisher selbständigen Erwerbstätigkeit und Aufnahme einer neuen, andersartigen selbständigen Erwerbstätigkeit
  • ab vollendetem 60. Altersjahr (Frauen 59. Altersjahr)

Bis wann kann man Säule 3a Beträge einzahlen?

Wenn jemand nach dem ordentlichen Rentenalter der AHV noch erwerbstätig ist, kann er weiterhin Zahlungen an die Säule 3a leisten und der Bezug kann bis maximal 5 Jahre nach Erreichung des AHV-Rentenalters rausgeschoben werden.

Siehe mehr Details beim Bundesamt für Sozialversicherung

Ist der Bezug der Säule 3a Gelder steuerpflichtig?

Ja der Bezug der Säule 3 Gelder ist steuerpflichtig, jedoch von Kanton zu Kanton verschieden. Der Steuersatz ist viel geringer als bei normalen Steuern, und ist auch abhängig von der Höhe der Auszahlung. Von daher lohnt es sich die Säule 3a Gelder gestaffelt auszuzahlen zu lassen, also über mehrere Jahre verteilt, z.B. je einen Teil vom 61 bis 65 Altersjahr. Es ist jedoch nicht möglich eine Säule 3a Konto aufzuteilen. Man muss also mehrere Säule 3a Konten anlegen, um das möglich zu machen.

Siehe Kapitalauszahlung-Steuern im Vergleich der verschiedenen Kantone

Zinsvergleich Säule 3a Konten

 
   
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